DOMINIK BILDT

Einziehung der Geschäftsanteile

Einziehung der Geschäftsanteile

Einziehung der Geschäftsanteile in Berlin

Eine Einziehung der Geschäftsanteile in Berlin bietet für die Gesellschafterversammlung die Möglichkeit, einen Gesellschafter bei Konflikten aus dem Unternehmen auszuschließen. Aufgrund der großen Folgen der Zwangsabtretung des Geschäftsanteils ist es wichtig, dass Sie dabei sorgfältig vorgehen, damit der Vorgang keine langwierigen Rechtsstreitigkeiten zur Folge hat. Deshalb muss die Möglichkeit der Einziehung der Geschäftsanteile bereits im Gesellschaftervertrag eingetragen sein, um von den übrigen Gesellschaftern genutzt werden zu können. Sollte es dazu keinen Vermerk im Gesellschaftervertrag geben, bietet sich noch die Option einer Ausschlussklage, die aber nur bei relevanten Gründen in Betracht gezogen werden sollte.

Rechtliche Beratung vermeidet Probleme

Während das Hinzuziehen eines Anwalts in vielen Fragen zum Gesellschaftsrecht sinnvoll ist, sollte gerade bei der Einziehung des Geschäftsanteils ein rechtlicher Partner zur Seite stehen. Denn nur wenn der Ausschluss des Gesellschafters rechtssicher abläuft, ist die Einziehung der Anteile wirksam. Und selbst bei der Unterstützung durch einen Rechtsanwalt kann der betroffene Gesellschafter noch das Einreichen einer geänderten Gesellschafterliste mit einer einstweiligen Verfügung verzögern. Gerne gehen unsere Anwälte dabei Ihren individuellen Fall der Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen durch und geben Ihnen Tipps zum weiteren Vorgehen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einziehung der Geschäftsanteile:

Wann ist eine Einziehung der Geschäftsanteile in Berlin möglich?

Die Einziehung der Geschäftsanteile bei einer Gesellschaft läuft bundesweit und damit auch in Berlin nach dem gleichen Muster ab. So ist für diese Option zuerst Voraussetzung, dass der Gesellschaftervertrag dies überhaupt vorsieht. Sind dazu im Vertrag keine Angaben zu finden, ist das Verfahren nicht möglich und Sie müssen eine andere Lösung finden. Deshalb weisen wir Gründer und Startups in unseren Beratungen für die Gründung einer Gesellschaft bereits auf diese Option hin, damit später mehr Flexibilität bei Veränderungen in der Hierarchie des Unternehmens vorhanden ist. Der Einzug der Geschäftsanteile eines Teilhabers muss durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden und so durch die Mehrheit der Gesellschafter mit Geschäftsanteilen eines Unternehmens abgesegnet werden. Ob eine einfache oder größere Mehrheit nötig ist für die Einziehung der Geschäftsanteile, wird ebenfalls in der Satzung der Firma geregelt. Nach einer Aktualisierung der Gesellschafterliste für das Handelsregister ist die Zwangsabtretung der Anteile an der Gesellschaft schließlich wirksam. Gerne erstellen wir eine Analyse in Ihrem speziellen Fall, ob ein Einziehen der Geschäftsanteile eine rechtsgültige Option ist oder ob Sie einen anderen Weg suchen müssen. Wir setzen Sie über mögliche Alternativen in Kenntnis und geben Tipps, wie Sie die Konflikte im Unternehmen aus der Welt schaffen können. So können Sie zum Beispiel versuchen, einen Gesellschafterstreit durch Vermittlung zu lösen oder den Ausschluss eines Gesellschafters anstreben. Vergessen Sie bei der Einziehung der Geschäftsanteile nicht, dass Sie immer noch eine Abfindung an den ausscheidenden Teilhaber zahlen müssen, deren Höhe sich entweder nach dem Verkehrswert richtet oder im Gesellschaftsvertrag mit einer anderen Berechnungsmethode beschlossen wurde. Das einfache Ausschließen von einem Gesellschafter, ohne Abfindung dessen Geschäftsanteils, ist daher nicht möglich und muss bei der Verfolgung dieser Option beachtet werden.

Was kann ich tun, wenn die Einziehung der Geschäftsanteile rechtlich nicht möglich ist?

Wenn im Gesellschaftervertrag nicht festgelegt wurde, dass eine Einziehung der Geschäftsanteile besteht, können Sie versuchen, Gesellschafter aus dem Unternehmen auszuschließen. Dabei sind allerdings vom Gesetzgeber strenge Voraussetzungen vorgegeben, damit der Ausschluss und die Kündigung von einem Gesellschafter erlaubt ist. Deshalb sollten Sie unbedingt mit uns im Voraus besprechen, ob eine Ausschlussklage Sinn macht und ein gravierender Grund dafür vorliegt. Eine Ausschlussklage hat unter anderem gute Aussichten auf Erfolg, wenn die Einlagenverpflichtung von Seiten des Gesellschafters nicht erfüllt wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Zu wichtigen Gründen können gravierende Pflichtverletzungen oder Straftaten zählen, die negative Auswirkungen auf die anderen Gesellschafter des Unternehmens haben. Wenn dadurch den restlichen Inhabern der Gesellschaft keine weitere Zusammenarbeit zugemutet werden kann, ist ein Ausschluss des Gesellschafters möglich. Auch bei einer erfolgreichen Ausschlussklage muss der frühere Gesellschafter eine Abfindung erhalten, die sich nach dem Grundsatz der Verkehrswertabfindung richtet, falls im Gesellschaftervertrag dieser Fall nicht geregelt wurde. Dabei kann sich dieses Verfahren länger hinziehen und auch vor Gericht landen, wenn der ausscheidende Gesellschafter nicht mit der Kündigung einverstanden ist. Eine Ausschlussklage sollte daher eine der letzten Optionen sein, wenn eine Mediation im Gesellschafterstreit oder das Verhandeln einer freiwilligen Abfindung für den Teilhaber gescheitert sind. Allerdings kann ein Ausschließen eines Gesellschafters weiteren Schaden für die Firma abwenden und so trotz großer Hürden sinnvoll sein. Gerne schauen unsere erfahrenen Anwälte Ihre UG, GmbH oder AG näher an, um die beste Lösung für Sie zu finden.

Was muss ich vor der Einleitung des Vorgangs bedenken?

Bei der Einziehung der Geschäftsanteile als auch bei der Ausschlussklage handelt es sich um einen unfreiwilligen Austritt eines Gesellschafters, der mittels einer Zwangsabtretung seinen Anteil an der Gesellschaft aufgeben muss. Dieser ungewöhnliche Vorgang wird gewählt, wenn Verhandlungen über einen freiwilligen Ausstieg gescheitert oder unerwünscht sind. Daher sollten Sie genau überprüfen, ob diese Optionen für Ihre Unternehmenssituation in Frage kommen und eine sinnvolle Möglichkeit sind, um einen Gesellschafter aus der Firma zu entfernen. Vor dem Gespräch mit einem Rechtsanwalt in Berlin sollten Sie den auszuschließenden Gesellschafter nicht über Ihr Vorhaben informieren und vorsichtig sein, bevor Sie die Pläne bekannt geben. Außerdem sollten Sie die Einziehung der Geschäftsanteile mit den weiteren Gesellschaftern absprechen, denn eine Mehrheit der Gesellschafterversammlung muss der Einziehung zustimmen. Um den Prozess rechtssicher abzuschließen, kommen Sie daher um die Hilfe eines Anwalts für Gesellschaftsrecht in Berlin kaum herum und sollten sich von diesem fachgerecht beraten lassen. Damit vermeiden Sie teure Fehler, die in langwierigen Gerichtsprozessen oder kostspieligen Abfindungen resultieren. Rechtsgültig ist die Zwangsabtretung eines Geschäftsanteils zudem erst, wenn dem Gesellschafter über den Einziehungsbeschluss benachrichtigt wird und für das Handelsregister eine neue Gesellschafterliste eingereicht wird. Dabei ist es möglich, dass der betroffene Teilhaber durch eine einstweilige Verfügung den Prozess verzögert, so dass bis zur Entscheidung eines Gerichtes keine endgültige Lösung gefunden werden kann. Auch für das Abwehren von Klagen gegen die Einziehung der Geschäftsanteile in Berlin stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt zur Verfügung und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

Kann ich gegen eine Einziehung der Geschäftsanteile rechtlich vorgehen?

Wenn Sie nicht selbst Geschäftsanteile einziehen möchten, sondern sich gegen eine Zwangsabtretung wehren, helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter. Denn, wie erwähnt, müssen dafür strenge Voraussetzungen gegeben sein, damit ein Gesellschafter zur Abgabe seiner Anteile gezwungen werden kann. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht schauen sich daher genau den Gesellschaftervertrag Ihres Unternehmens an und klären Sie über Ihre rechtlichen Optionen auf. Auch Verhandlungen über eine freiwillige Abfindung mit anderen Teilhabern oder dem Geschäftsführer führen wir gerne an Ihrer Stelle und versuchen, die beste finanzielle Lösung zu finden, falls keine dauerhafte Zusammenarbeit mit den anderen Gesellschaftern mehr möglich ist. Dabei klären wir Sie über die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung auf, die durch ein Blockieren der Aktualisierung der Gesellschafterliste Ihr Recht durchsetzen kann. Wir konnten bereits einer Vielzahl von Mandanten helfen, das Beste aus einem Konflikt im Unternehmen herauszuholen und dank einer angemessenen Abfindung mit einer neuen Firma durchzustarten. Deshalb stellt unsere Kanzlei gerne für Sie fest, ob die Einziehung der Geschäftsanteile in Berlin rechtswidrig erfolgt ist und Chancen auf eine erfolgreiche Klage oder Abfindung bestehen. Am besten Sie kommen dabei so schnell wie möglich in unsere Kanzlei, damit wir uns den Fall in Ruhe anschauen und Ihnen optimal helfen können. Denn je länger Sie warten und mögliche Fristen verstreichen lassen, desto weniger Optionen bleiben Ihnen am Ende, um sich gegen die Einziehung der Geschäftsanteile in Berlin zu wehren. Eine erste Beratung geben wir Ihnen gerne am Telefon, aber in einem persönlichen Gespräch lässt sich die komplexe Situation am einfachsten besprechen.

Welche Kosten fallen für eine Einziehung der Geschäftsanteile oder eine Ausschlussklage an?

Bei den Kosten für die Einziehung der Geschäftsanteile oder einer Ausschlussklage gilt es zwischen der Abfindung des früheren Gesellschafters und dem Honorar für den Rechtsanwalt zu unterscheiden. Die Höhe der Abfindung kann sich nach den Vorgaben des Gesellschaftervertrags richten, wenn Sie einen entsprechenden Abschnitt darin aufgenommen haben, wodurch Sie schnell die Kosten für den Ausstieg eines Gesellschafters kalkulieren können. Sollte der Vertrag dazu jedoch keine Angaben enthalten, wird die Abfindung nach dem Grundsatz der Verkehrswertabfindung und dem entsprechenden Anteil des Gesellschafters berechnet. Gerne helfen wir Ihnen bei der Kalkulation und schauen uns die Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens zusammen mit Ihnen an. Die Kosten für unsere Arbeit als Rechtsanwalt richten sich schließlich nach dem Arbeitsaufwand, der für die Durchführung der Einziehung der Geschäftsanteile oder der Ausschlussklage nötig ist. Falls bereits Bestimmungen im Gesellschaftervertrag vorliegen, kann der Vorgang von unserer Kanzlei in Berlin schnell in Gang gesetzt werden und in Kürze abgeschlossen werden. Bei unklaren Formulierungen im Vertrag oder fehlender Option für die Einziehung der Geschäftsanteile dauert es jedoch länger, bis ein Gesellschafter das Unternehmen verlässt und unsere Arbeiten abgeschlossen sind. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung zu Ihrem Fall und wir nennen Ihnen gerne eine ungefähre Vorstellung der Kosten für unsere Arbeit. Dazu können Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in Berlin Charlottenburg telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder via Kontaktformular erreichen.                                                             

 

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