DOMINIK BILDT

Streitigkeiten für das Honorar des Steuerberaters

Streitigkeiten für das Honorar des Steuerberaters

STEUERBERATUNG

Unsere Kanzlei unterstützt Sie u.a. bei folgenden Sachverhalten:

image

 

Vertretung bis vor Gericht bei Streitigkeiten um das Steuerberaterhonorar

Das Honorar des Steuerberaters für die entsprechenden Tätigkeiten ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt, sodass sich dort nachvollziehen lässt, welche Kosten in Rechnung gestellt wurden. Dabei zeigt sich allerdings, dass der Steuerberater trotz der Vorgaben durch die StBVV einen weiten Ermessensspielraum hat, wenn es um die Abrechnung der durchgeführten Leistungen geht. Dadurch kann es zu Streitigkeiten um das Honorar kommen, falls der Aufwand von Steuerberater und Mandant unterschiedlich eingeschätzt wird. Wir vertreten Mandanten im Rechtsstreit bis vor Gericht und analysieren, ob das gezahlte Honorar zu hoch oder angemessen ist. Dabei können wir durch lange Erfahrung im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht ungewöhnliche Rechnungsposten unmittelbar erkennen.

Auftreten als Rechtsbeistand für Steuerberater bei Zahlungsverweigerung

Wir treten auch als Rechtsbeistand für Steuerberater auf, wenn Mandanten sich weigern, das Honorar zu bezahlen. Nach einer Überprüfung der einzelnen Rechnungsposten auf eine ordnungsgemäße Berechnung der Vergütung nehmen wir Kontakt mit den Mandanten des Steuerberaters auf und klären diese über ihre Zahlungsverpflichtung auf. Werden die Forderungen nicht beglichen, vertreten wir Steuerberater vor Gericht bei der Honorarklage. Auch nach Klageerhebung ist noch eine außergerichtliche Einigung möglich, wenn das Honorar und die entstandenen Kosten bezahlt werden. Wir übernehmen alle Schritte zur Honorarsicherung und achten auf die Einhaltung aller Formvorschriften oder Fristen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Streitigkeiten um das Honorar für den Steuerberater in Berlin:

Welche Preise darf ein Steuerberater abrechnen?

Die Preise für einen Steuerberater richten sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV). Dort sind die Höchstsätze angegeben, die vom Steuerberater für bestimmte Leistungen abgerechnet werden dürfen. Diese dürfen auch für komplexe Jahresabschlüsse von Unternehmen nicht überschritten werden, sondern sind in jedem Fall einzuhalten.

Die StBVV enthält sogenannte Wertgebühren. Sie werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der steuerberatenden Tätigkeit hat. Das ist zum Beispiel der Jahresgewinn eines Unternehmens. Je höher der Gegenstandswert, etwa der erzielte Gewinn im Jahr der Gebührenrechnung ist, desto höher fällt auch die Vergütung des Steuerberaters aus. In der Anlage der StBVV sind jeweils ansteigende Sätze für den Gegenstand der Tätigkeit aufgelistet. Mit diesen Sätzen wird dann ein individueller Gebührensatz für die entsprechende Tätigkeit multipliziert.

Wieso muss im aktuellen Jahr für die gleichen Leistungen ein höherer Preis gezahlt werden?

Das Honorar für Steuerberater richtet sich nicht nur nach den Leistungen, sondern auch der Wert des Gegenstands der Steuerberatung spielt eine Rolle. Steigt also der Gewinn eines Unternehmens oder es ist ein höherer Aufwand zur Erstellung des Jahresabschlusses notwendig, darf die Mehrarbeit natürlich in Rechnung gestellt werden. Nachvollziehen lässt sich das höhere Honorar bei einem Vergleich der letztjährigen mit der aktuellen Rechnung.

Gilt die Steuerberatungsvergütungsverordnung für alle Leistungen?

Anhand der Steuerberatervergütungsverordnung berechnet sich das mögliche Honorar des Steuerberaters für Beratungstätigkeiten, laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresabschluss sowie den Erklärungen für Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Gültig ist die StBVV nur für Steuerberater in der Bundesrepublik, die Mandanten im Inland beraten. Hat die Firma hingegen den Sitz im Ausland, ist der Steuerberater nicht an die StBVV gebunden.

Ausgenommen von der Steuerberatungsvergütungsverordnung sind außerdem sogenannte vereinbare Tätigkeiten, bei denen Steuerberater als Consultant, Sachverständiger oder Mediator agieren. Dort können die Honorare frei vereinbart werden und die StBVV kommt nicht zum Einsatz.

Wer überprüft die Steuerberaterrechnung?

Die Steuerberaterrechnung können Mandanten allein durchgehen oder von einem im Steuerrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Wenn ein Mandant unberechtigte Forderungen erkennen möchte, sind vor allem die Grundlagen für die Berechnung der Gebühren wichtig. So müssen auf jeden Fall die abgerechneten Leistungen, der Zeitraum, die Tabelle, die Bemessungsgrundlage und der Gebührenansatz deutlich werden. Daran lässt sich erkennen, für welche Leistungen die Rechnung gilt, welcher Zeitraum bearbeitet wurde, welche Gebührentabelle zum Einsatz kommt, welche Bemessungsgrundlage zugrunde liegt und welcher Gebührensatz vom Steuerberater verwendet wurde. Anhand dieser Angaben auf der Rechnung des Steuerberaters in Berlin kann anschließend mithilfe der Steuerberatervergütungsordnung verglichen werden, ob die abgerechnete Endsumme korrekt ist. Eine genauere Beratung ist durch unsere Rechtsanwaltskanzlei möglich, die nachprüft, ob die Rechnungsposten zu hoch oder angemessen sind.

Was können Mandanten tun, wenn sie Forderungen für unberechtigt halten?

Wird eine Rechnung vom Mandanten für falsch erachtet, sollte zuerst das Gespräch mit dem Steuerberater gesucht werden. Dabei lässt sich erfragen, wie die Posten zustande gekommen sind und wieso diese in der vorliegenden Höhe abgerechnet wurden. Eventuell lassen sich so bereits Unklarheiten aus der Welt schaffen und es lag nur ein Versehen vonseiten des Steuerberaters vor. Stimmt die Abrechnung nicht, ist dem Mandanten zu empfehlen, nicht oder nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Wenn ein Mandant das Honorar des Steuerberaters nicht für gerechtfertigt hält und ein Gespräch keine Lösung bietet, sollte ein Fachmann eingeschaltet werden. Dieser kann sich die Rechnung anschauen und Ihre Vermutung bestätigen oder entkräften. Das Einschalten eines Experten macht vor allem Sinn, wenn es um komplizierte Honorare mit zahlreichen Rechnungsposten geht. Wir klären Mandanten darüber auf, ob die abgerechneten Leistungen den Bestimmungen der StBVV entsprechen oder zu viel für den Steuerberater gezahlt wurde. Durch jahrelange Erfahrung erkennen wir schnell, ob die Rechnungen im Rahmen oder deutlich über vergleichbaren Fällen liegen. Stellen wir fest, dass das Honorar des Steuerberaters nicht ordnungsgemäß berechnet wurde, kümmern wir uns um das weitere Vorgehen.

Wie lange können Summen für falsch abgerechnete Rechnungen vom Steuerberater zurückgefordert werden?

Für die Rückzahlung von einem falsch berechneten Honorar gilt die normale Verjährungsfrist von 3 Jahren laut § 195 und § 199 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), „nach dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste“. Bis zu 10 Jahre kann die Frist nach § 199 Abs. 4 BGB laufen, wenn keine Kenntnis oder keine grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt. Deshalb sollte jede Rechnung des Steuerberaters sofort nach Erstellung ausführlich überprüft werden, damit keine zu hohen Beträge gezahlt werden. Nach Beauftragung durch einen Mandanten kümmern wir uns darum, dass alle Fristen eingehalten und zu Unrecht gezahlte Summen erstattet werden.

Wir beraten Sie gerne

Jetzt Kontakt aufnehmen

Gerne stehen wir Ihnen zu Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, wenn Sie wissen möchten, wie wir Ihnen weiterhelfen können oder wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten oder Leistungen haben. Sie können auch direkt einen Termin zur Beratung buchen.

image