Unsere Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen bei der rechtswirksamen Erstellung von Arbeitsverträgen. Das Arbeitsverhältnis ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Unsere Kanzlei berät Sie zu:
Der Arbeitsvertrag kann sowohl von dem Arbeitgeber als auch von dem Arbeitnehmer gekündigt werden. Es wird um einen zwischen der ordentlichen Kündigung und auch der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung unterschieden.
Unsere Kanzlei berät Sie zu:
Die Kündigungsschutzklage ist die einzige Möglichkeit des Arbeitnehmers, sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers zu wehren. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, um Unwirksamkeitsgründe der Kündigung geltend zu machen.
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Es werden bei der Beschäftigung von Geschäftsführern der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers und die Bestellung des Geschäftsführers unterschieden. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt als organschaftliche Vertretung der GmbH. Der Anstellungsvertrag stellt die dienstvertragliche Gegenseite dar.
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