DOMINIK BILDT

Gesellschafterstreit

Gesellschafterstreit

Rechtliche Hilfe für den Gesellschafterstreit in Berlin

Über die Jahre kann es bei Unternehmen vorkommen, dass einzelne Gesellschafter unterschiedlicher Meinung bei der zukünftigen Ausrichtung der Unternehmensgeschäfte sind. Besonders bei kleinen Betrieben kann ein Gesellschafterstreit die Leitung der Firma lähmen und für Stillstand sorgen. Deshalb sollten Sie versuchen Konflikte unter den Gesellschaftecrn schnellstmöglich zu lösen, um ein gutes Verhältnis beizubehalten. Bei einem Gesellschafterstreit in Berlin oder bundesweit helfen wir als Vermittler mit passenden Lösungsmöglichkeiten, die die Interessen aller Konfliktparteien berücksichtigen. Wir unterstützen Mandanten zudem, falls Sie als Gesellschafter mittels einer ordentlichen Kündigung oder aus wichtigem Grund austreten möchten. Auch eine professionelle Mediation bieten wir an, um zwischen den Gesellschaftern von UG, GmbH oder AG zu vermitteln.

Ausschluss von Gesellschaftern als letzte Option

Sollten die Vermittlungsversuche scheitern, können Sie zum Beispiel einen Gesellschafter ausschließen oder Geschäftsanteile eines Teilhabers einziehen. Hierbei informiert Sie ein Anwalt für Gesellschaftsrecht genau, welche Möglichkeiten für einen Ausschluss von einem Gesellschafter verbleiben, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Außerdem helfen wir bei einer Verhandlung der Abfindung für den ausscheidenden Gesellschafter, um die Kosten für die Gesellschaft so niedrig wie möglich zu halten. Nehmen Sie mit unseren Anwälten rechtzeitig Kontakt auf, so dass Konflikte noch im Anfangsstadium gelöst werden können. Denn je länger Streitigkeiten bestehen, desto schwieriger wird es, zwischen den einzelnen Teilhabern zu vermitteln und ein Verfahren vor Gericht lässt sich womöglich nicht mehr vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gesellschafterstreit in Berlin:

Wie können Sie als Anwalt bei der Beilegung des Gesellschafterstreits helfen?

Wir können Ihnen helfen, bei Konflikten mit einem anderen Gesellschafter zu vermitteln und möglicherweise festgefahrene Streitpunkte beilegen. Da unsere Anwälte nicht persönlich involviert sind, können wir Sie zu Ihren Erfolgschancen unabhängig beraten. Dabei stehen Ihre Wünsche als Mandant an erster Stelle, so dass wir versuchen, den Gesellschafterstreit in Ihrem Sinne zu lösen. Durch unsere langjährige Erfahrung konnte unsere Kanzlei bei einer Reihe von Konflikten vermitteln und bietet Ihnen erfolgsversprechende Lösungen. Ob bei einem Streit unter Gesellschaftern in der Familie oder zwischen operativen Teilhabern und Kapitalgebern geben wir Ihnen die passenden Instrumente an die Hand, damit das Unternehmen weiterhin erfolgreich wirtschaften kann. Sollten einvernehmliche Vermittlungsversuche scheitern, unterstützen wir Sie bei der Einziehung der Geschäftsanteile oder möglichen Ausschlussklagen, falls ein Gesellschafter die Zukunft der Firma gefährdet. Dabei erhalten Sie von uns eine rechtssichere und schnelle Durchführung, um den Gesellschafterstreit in Berlin möglichst bald beizulegen. Auch wenn Sie sich zum Beispiel der Kündigung eines Gesellschafters ausgesetzt sehen oder eine Abberufung vom Geschäftsführer des Unternehmens anstreben, legen wir alle rechtlichen Optionen für Sie dar und empfehlen Ihnen die beste Lösung. Dabei profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung, bei der wir schon vielen Unternehmen im Falle eines Gesellschafterstreits helfen konnten. Gerne können Sie unsere Anwälte für eine Beratung im persönlichen Gespräch erreichen, die sich dort Ihren individuellen Fall näher ansehen und Tipps zum weiteren Vorgehen geben.

Was ist der optimale Ausgang eines Konflikts unter Gesellschaftern?

Im Idealfall können die Gesellschafter in unserer Mediation oder Vermittlung die Meinung der anderen Seite verstehen und sich gemeinsam auf eine Lösung einigen. Dann waren wir bei unserer Aufgabe erfolgreich und können zum Beispiel den erzielten Kompromiss schriftlich festhalten, damit alle Parteien auf der sicheren Seite sind und ähnliche Probleme nicht erneut auftreten. Ein harmonischer Ausgang kann aber auch den Ausstieg eines Gesellschafters aus dem Unternehmen in Berlin umfassen, der dafür von den anderen Gesellschaftern mit einer Abfindung für seinen Teil entschädigt wird. Dies kann ebenfalls den Konflikt beenden, wenn die Standpunkte der verschiedenen Teilhaber nicht auf einen Nenner zu bringen sind. Als Mandant stehen Ihre Wünsche dabei natürlich an erster Stelle, so dass wir uns stets um die beste Lösung für Sie kümmern. Sollten Verhandlungen zwischen den Partnern keine Fortschritte erzielen, erarbeiten wir die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen und stellen Ihnen vor, welche rechtlichen Schritte Sie zur Beilegung des Gesellschafterstreits ergreifen können. Durch unsere lange Erfahrung werden Sie von einem Rechtsanwalt bei jedem Schritt unterstützt, so dass auch bei langwierigen Konflikten eine Lösung in Ihrem Interesse erzielt werden kann.

Was ist der häufigste Grund für einen Gesellschafterstreit?

Gründe für Konflikte unter den Gesellschaftern eines Unternehmens gibt es viele, die sowohl durch die Firmensituation als auch durch persönliche Unstimmigkeiten entstehen können. Vor allem Streit bei Familienunternehmen kann schwere Folgen für den Betrieb selbst haben, der bei gespaltener Führungsetage womöglich finanziell darunter leidet. Dabei müssen die Konflikte nicht immer mit der Firma zu tun haben, sondern können auch persönlicher Natur sein, so dass eine Mediation von außerhalb zwischen den Familienmitgliedern vermitteln kann. Aber Unternehmen, die nicht in der Familie liegen, sind ebenfalls nicht vor Problemen unter den Gesellschaftern gefeit, gerade wenn sich die Firma in einer finanziellen Schieflage befindet oder Minderheits- und Mehrheitseigner unterschiedlicher Meinung über die zukünftige Ausrichtung sind. Häufiger treten zudem Konflikte zwischen Kapitalgebern und einem operativ tätigen Gesellschafter auf, die sich nicht bei der Balance zwischen Gewinnausschüttung und Investitionen für die Zukunft einigen können. Doch in diesen Situationen ist es wichtig, dass die Gesellschafter zusammenfinden anstatt sich gegenseitig zu bekämpfen. In allen diesen Fällen bemühen wir uns um eine einvernehmliche Lösung, die eine erfolgreiche Zukunft für das Unternehmen sichert. Falls dies aber nicht möglich ist oder dadurch nicht das Interesse unserer Mandanten gewahrt wird, leiten wir weitere Schritte in die Wege, die im Ausschluss von einem Partner oder einer Abberufung des Geschäftsführers münden können. Anhand der individuellen Situation zeigen wir Ihnen eine Strategie auf, die zu Ihrem gewünschten Ergebnis führt und die größten Erfolgsaussichten hat.

Welche Möglichkeiten verbleiben, wenn der Gesellschafterstreit in Berlin oder bundesweit nicht beigelegt werden kann?

Falls der Konflikt zwischen Gesellschaftern einer GmbH oder einer anderen Rechtsform nicht gelöst werden kann, können unsere Rechtsanwälte Ihnen andere Möglichkeiten im Gesellschaftsrecht für die Unternehmensformen UG, GmbH und AG vorstellen. So gibt es als Optionen die Abberufung eines Gesellschafters als Geschäftsführer, eine Einziehung der Geschäftsanteile oder einen Ausschluss von Gesellschaftern, die den Gesellschafterstreit lösen könnten. Für diese Rechtswege müssen jeweils klare Voraussetzungen gegeben sein, so dass wir uns Ihren Fall genau anschauen, um die beste Vorgehensweise abzusprechen. Als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin Wilmersdorf hat unsere Kanzlei umfassende Erfahrung damit, das Recht unserer Mandanten vor Gericht durchzusetzen, falls dies nötig ist. Der genaue Ablauf hängt von vielen Faktoren ab, etwa ob Sie Minderheits- oder Mehrheitseigner sind und ob andere Gesellschafter Sie unterstützen. Bei allen Optionen versuchen wir eine Blockade des Firmengeschäftes zu vermeiden, damit der normale Betrieb ohne Verzögerungen weitergehen kann und keine Umsatzverluste aufgrund der Konflikte unter den Gesellschaftern entstehen. Die besten Erfolgschancen haben Sie dabei, wenn Sie durch Dokumente oder Zeugen beweisen können, dass Sie im Recht sind. Welches Vorgehen in Ihrem Fall möglich ist, besprechen wir ausführlich und geben unsere Empfehlung ab. Kontaktieren Sie dafür unsere Kanzlei ganz einfach per Telefon oder E-Mail und machen Sie einen persönlichen Termin aus, so dass sich ein Anwalt ein Bild von der Situation verschaffen kann. Danach entwickeln wir mit Ihnen zusammen eine Strategie, um den Gesellschafterstreit zu Ihren Gunsten beizulegen.

Was kostet es, Ihre Kanzlei für das Beilegen eines Gesellschafterstreits in Berlin zu beauftragen?

Die Kosten für unseren rechtlichen Beistand bei einem Gesellschafterstreit hängen vom Arbeitsaufwand und der Komplexität der Situation im Unternehmen ab. Eine einfache Mediation zwischen zwei Parteien, die nur wenige Termine benötigt, erfordert keine hohen Kosten und lohnt sich, wenn Gespräche untereinander keine Fortschritte mehr bringen. Hilfreich ist dies vor allem bei kleineren Konflikten im Anfangsstadium, bei denen die Gesellschafter offen für Verhandlungen miteinander sind. Aber auch bei komplexen Situationen mit verschiedenen Teilhabern und Interessensgruppen hilft es, auf eine professionelle Vermittlung des Gesellschafterstreits zu setzen. Eine Beilegung des Konflikts verhindert langwierige und teure Auswirkungen auf das Firmengeschäft, die kostspieliger als unsere Vermittlungsversuche zwischen den Parteien sind. Sollte die Mediation für den Streit unter Gesellschafter fehlschlagen und auch das Angebot einer freiwilligen Abfindung abgelehnt werden, kommen weitere Möglichkeiten wie die Abberufung eines Geschäftsführers, der Ausschluss eines Gesellschafters oder die Einziehung von Geschäftsanteilen in Frage. Falls diese Instrumente bereits im Gesellschaftervertrag vorgesehen sind, können unsere Anwälte die Prozesse schnell in die Wege leiten und für eine Lösung im Gesellschafterstreit sorgen, selbst wenn dies mit der Zwangsabtretung der Anteile von einem Partner endet. Hilfreich ist in diesen Fällen, dass die Mehrheit der Gesellschafterversammlung auf Ihrer Seite ist, um zum Beispiel die Einziehung der Geschäftsanteile durchzusetzen. Sollte jedoch keines der erwähnten Instrumente in der Satzung oder im Gesellschaftervertrag vermerkt sein, müssen Sie sich unter Umständen auf einen längeren Rechtsstreit einstellen, bei dem wir als Anwalt Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Falls Sie nähere Fragen zu den Kosten haben, besprechen wir gerne mit Ihnen die jeweilige Situation und erklären Ihnen unsere weitere Vorgehensweise näher.

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