
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei folgenden Fragestellungen:
- Wie wird eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet?
- Welche Vorteile hat die UG (haftungsbeschränkt)?
- Welche Nachteile hat die UG (haftungsbeschränkt)?
Die UG (haftungsbeschränk)t ist keine eigene Gesellschaft, sondern eine Form der GmbH. Der Unterschied ist, dass das Mindeststammkapital nicht 25.000 € beträgt, sondern nur einen Euro. Die Unternehmergesellschaft hat den Vorteil, dass die Haftung beschränkt ist, jedoch dafür ein geringes Stammkapital aufgebracht werden muss.
Folgende Vorteile hat die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt):
- Keine Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft
- Geringes Stammkapital
- Schnelle Gründung und Eintragung in das Handelsregister
- Geringe Gründungskosten
Es ist auch möglich, zunächst eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und dann mit den Geschäften zu beginnen. Wenn dann das Bedürfnis entsteht, weitere Gesellschafter aufzunehmen oder den Umfang der Geschäfte zu erhöhen, kann eine Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 € durchgeführt werden. In diesem Fall wird die UG (haftungsbeschränkt) automatisch zur GmbH.
Ein Nachteil bei einer UG (haftungsbeschränkt) ist, dass ein Viertel des Jahresgewinnes zurückgelegt werden muss. Die Rücklage hat das Ziel, das Stammkapital in Höhe von 25.000 € zu erreichen. Für den Fall, dass insgesamt 25.000 € als Stammkapital eingelegt worden sind oder dieses in Kombination mit der Rücklage erreicht worden ist, wird die UG (haftungsbeschränkt) automatisch zur GmbH.
Welchen Nachteil hat die UG (haftungsbeschränkt)?
Bei der Gründung besteht die Gefahr, dass die UG (haftungsbeschränkt) zu Beginn der Gründung bilanziell überschuldet ist. Das ist der Fall, wenn das Stammkapital zu gering bemessen ist und die Gründungskosten höher als Stammkapital sind. In diesem Fall besteht ein zwingender Insolvenzgrund. Ein im Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann bei der Durchführung der Gründung und der Gestaltung der Satzung die Gefahr der Insolvenz ausschließen und rechtssichere Vorkehrungen treffen.
Steuerlich hat die UG (haftungsbeschränkt) die Verpflichtung, Körperschaftssteuer zu zahlen. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent. Darüber hinaus muss der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftssteuer gezahlt werden. Darüber hinaus ist Gewerbesteuer zu zahlen, da die UG (haftungsbeschränkt) ein Formkaufmann im Sinne des Handelsrechts ist und damit ein Handelsgewerbe betreibt.
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Bei einer Neugründung können wir Ihnen die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) zum Festpreis zu folgenden Konditionen anbieten:
Basic
180 € zzgl. UmsatzsteuerMedium
420 € zzgl. UmsatzsteuerProfessional
570 € zzgl. Umsatzsteuerund den Besonderheiten der Gesellschaft
(Satzung der Gesellschaft)
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