
Einspruch gegen Steuerbescheid
Wenn Sie mit einem Steuerbescheid des Finanzamtes nicht einverstanden sind und gegen den Bescheid vorgehen möchten, müssen Sie Einspruch einlegen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei einem Einspruch durch:
- Beratung zu den Erfolgsaussichten eines Einspruches
- Rechtssichere und fristwahrende Einlegung des Einspruches
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Steuer