DOMINIK BILDT

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

STEUERSTRAFRECHT

Wir beraten und unterstützen bei einer Selbstanzeige:

Beratung und Beurteilung einer möglicher Steuerhinterziehung
Verfassung einer Selbstanzeige
Vertretung bis zur Einstellung des Steuerstrafverfahrens
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Hilfe für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Berlin und bundesweit

Eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Berlin macht es möglich, dass Sie trotz der begangenen Straftat Straffreiheit vom Finanzamt erhalten können. Damit können Sie fehlende Einkünfte bei Steuern berichtigen und müssen bei Anerkennung der strafbefreienden Selbstanzeige lediglich die Hinterziehungszinsen begleichen. Allerdings ist dies eine einmalige Chance, einer Bestrafung zu entgehen und von der strafbefreienden Wirkung zu profitieren, weshalb Sie die Hilfe von einem Anwalt für Steuerstrafrecht in Anspruch nehmen sollten. Damit vermeiden Sie Fehler, die in einer Ablehnung der Anzeige münden und in einer Geld- oder Freiheitsstrafe resultieren können.

Voraussetzungen für Straffreiheit beachten

Mit der professionellen Hilfe von einem Fachanwalt für Steuerrecht unterstützen wir Sie dabei, dass die Voraussetzungen für die Selbstanzeige erfüllt werden. Denn bei fehlerhaften Angaben ist die Anzeige unwirksam, so dass die Straffreiheit entfällt und Sie mit einem Steuerstrafverfahren rechnen müssen. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass alle Formalien erfüllt werden und Ihre strafbefreiende Selbstanzeige anerkannt wird. Außerdem zeigen wir Ihnen die Steuerschuld, die Sie nachzahlen müssen, und berechnen die Hinterziehungszinsen, die für mehrere Jahre nicht gezahlte Steuern anfallen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Berlin und bundesweit:

Ist die Abgabe einer Selbstanzeige in Berlin auch ohne Anwalt möglich?

Ja, aber aufgrund der Voraussetzungen, die für eine anerkannte Selbstanzeige nötig sind, sollten Sie sich im Voraus von einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht in Berlin beraten lassen. Denn eine strafmindernde oder straffreie Selbstanzeige ist nur möglich, wenn das Steuerdelikt dem Finanzamt noch nicht bekannt ist. Ansonsten wird die Selbstanzeige für unwirksam erklärt und es drohen die gleichen Strafen wie bei einer Entdeckung der Steuerhinterziehung. Außerdem muss die Selbstanzeige bereits zu Beginn alle nachträglichen Angaben über die Besteuerung enthalten und kann nicht später geändert werden, weshalb die Hilfe von einem Rechtsanwalt Sie vor einem Steuerstrafverfahren für Steuerhinterziehung bewahren kann. Ohne Unterstützung von einem Fachanwalt für Steuerrecht steigt das Risiko, dass die strafbefreiende Selbstanzeige vom Finanzamt aufgrund von Formfehlern abgelehnt wird. Wir gehen gerne mit Ihnen den individuellen Fall durch und machen Angaben zu den Chancen auf Straffreiheit in Ihrer Situation. Sollte die Selbstanzeige unwirksam sein und Sie eine Strafe für die Steuerhinterziehung erwarten, sollten Sie keinesfalls auf einen Anwalt verzichten und sich umgehend rechtliche Unterstützung suchen. Mit fachgerechter Hilfe können Sie das Strafmaß auf ein Minimum reduzieren und eine hohe Geldstrafe oder gar Haftstrafe vermeiden. Nicht verringern können Sie dagegen die Hinterziehungszinsen, die Sie für die Tat auf nicht angegebene Steuern bezahlen müssen, da diese nicht verhandelbar sind.

Welche Voraussetzungen gelten für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?

Für die Straffreiheit oder Strafminderung für eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Berlin oder in ganz Deutschland müssen von Steuersündern einige Voraussetzungen beachtet werden. Diese sind vom Gesetzgeber festgelegt und Laien oft nicht bekannt, so dass eine unvollständige Selbstanzeige schnell abgelehnt und anschließend ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. Zu den nötigen Inhalten der Anzeige gehört unter anderem, dass jede einzelne Steuerstraftat einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre angegeben werden muss (§371 Abs 1 Satz 2 Abgabeordnung). Weiterhin müssen alle nicht verjährten Steuerstraftaten ebenfalls in der Selbstanzeige vermerkt sein, damit diese gültig ist. Falls Sie eine der Voraussetzungen vergessen, kann dies im Nachhinein nicht mehr rückgängig gemacht werden, da Sie gleich zu Anfang vollständige und korrekte Angaben machen müssen. Deshalb ist es besonders wichtig, vor dem Abgeben einer Selbstanzeige alle Punkte mit einem Anwalt für Steuerrecht durchzusprechen, der Sie auf Fehler oder Probleme mit Ihren Steuern hinweisen kann. Deshalb gehen wir mit Ihnen die Steuererklärung in unserer Beratung ausführlich durch, damit bei der strafbefreienden Anzeige keine wichtigen Angaben fehlen. Welche Dokumente wir dazu benötigen, können Sie mit den Mitarbeitern in unserer Kanzlei am Telefon besprechen, die Ihnen gerne dazu näher Auskunft geben. Unterschätzen sollten Sie die Voraussetzungen einer Selbstanzeige aber keinesfalls, denn eine Ablehnung kann erhebliche Konsequenzen haben. Vermeiden Sie daher zusätzliche Probleme und nutzen Sie die strafbefreiende Anzeige, um mit Ihrer Tat abzuschließen.

Was muss ich im schlimmsten Fall bei einer Steuerstraftat befürchten?

Bei der Beratung für eine selbst gestellte Anzeige fragen Mandaten häufig nach dem möglichen Strafmaß für die Tat, falls keine Straffreiheit gewährt wird. In den meisten Fällen haben Sie bei Einreichen einer Selbstanzeige keine Strafe zu befürchten, da ein Anwalt unserer Kanzlei in Berlin Wilmersdorf sich Ihren Fall bereits ausführlich angeschaut hat und befand, dass Sie bei einer Anzeige von der Straffreiheit profitieren können. Sollten Sie dennoch Angst vor einer Strafe bei Steuerhinterziehung haben, müssen Sie zuerst zwischen einer Steuerordnungswidrigkeit und einer Steuerstraftat unterscheiden, bei denen unterschiedliche Konsequenzen drohen. Steuerordnungswidrigkeiten gelten dabei als minderschweres Vergehen und können unter Umständen gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Sollte es dagegen um größere Summen oder eine Steuerhinterziehung über mehrere Jahre gehen, handelt es sich häufig um eine Steuerstraftat, bei der Sie mit einer Geld- oder sogar einer Haftstrafe rechnen müssen. Was dabei als Steuerordnungswidrigkeit oder als Steuerstraftat zählt, hängt vom individuellen Fall ab und lässt sich pauschal nicht sagen. Im persönlichen Gespräch klären unsere Anwälte Sie über potentielle Strafen auf, die der Gesetzgeber für die Tat der Steuerhinterziehung vorsieht und in Ihrem Fall möglich sind.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für unsere rechtliche Beratung und Hilfe für eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung hängen vom konkreten Fall ab. Bei Privatpersonen, die lediglich geringe Einkünfte in der Steuererklärung vergessen haben, ist der Aufwand eher gering und es ist möglich, dass das Finanzamt bei geringfügigen Fällen komplette Straffreiheit gewährt. Geht es allerdings um Unternehmen oder Steuerhinterziehung bei komplexen Aktiengeschäften, müssen wir uns als Anwalt für Steuerrecht genauer in die Materie und Ihre Steuern einarbeiten, um sicherzustellen, dass Ihre Selbstanzeige gültig ist. Sollte die Selbstanzeige nicht erfolgreich sein und Sie sich vor Gericht wiederfinden, übernehmen wir das Mandat für das Strafverfahren bei Gericht und versuchen, das Strafmaß möglichst niedrig zu halten. Beachten sollten Sie neben den Kosten für den Anwalt ebenfalls die Zinsen, die Sie auf hinterzogene Steuern an das Finanzamt nachzahlen müssen. Dafür werden aktuell Hinterziehungszinsen in Höhe von 6% pro Jahr angesetzt und gelten ab der Übersendung des Steuerbescheides für die nicht gezahlten Steuern. Diese Kosten übersteigen häufig den Preis für die Vertretung bei der Selbstanzeige durch einen Anwalt und sind alternativlos, damit Steuersünder von der fehlenden Steuerzahlung nicht profitieren. Außerdem bieten wir unsere Unterstützung bei der Steuerberatung in Berlin an, um Ihre Steuerlast niedrig zu halten und gleichzeitig Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden. Falls Sie eine ungefähre Einschätzung zu den Kosten für Unterstützung durch einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht bei der Selbstanzeige möchten, können Sie unsere Kanzlei per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Dort können Ihnen unsere Mitarbeiter genauer weiterhelfen und Sie näher informieren. Angesichts der teuren Folgen, wenn das Finanzamt Sie bei der Steuerhinterziehung ertappt, sollten Sie allerdings nicht zu lange warten und die Hilfe vom Rechtsanwalt als gute Investition betrachten.

Kann ich versuchen, die Steuerhinterziehung zu verheimlichen?

Wir raten klar davon ab, dass Sie im Fall der Hinterziehung von Steuern Straftaten gegenüber dem Finanzamt verheimlichen. Es ist für die Steuerbeamten häufig möglich, noch Jahre später das Hinterziehen von Steuern zu entdecken und Sie dafür zu belangen. Dabei ist es ebenfalls denkbar, dass Ihre Tat dem Finanzamt durch eine externe Quelle, etwa die berüchtigten Steuer-CDs, bekannt wird und sich dann keine Chance mehr für eine Selbstanzeige bietet. Außerdem müssen Sie bei einer späteren Entdeckung nicht nur schärfere Strafen fürchten, sondern auch höhere Summen durch die Hinterziehungszinsen zahlen, um den Schaden aus der Steuerhinterziehung wiedergutzumachen. Setzen Sie sich daher mit unseren Anwälten für Steuerrecht in Berlin zusammen und beraten Sie die nähere Vorgehensweise, um mit möglichst geringen Strafen das Verfahren mit dem Finanzamt beizulegen. Dadurch stehen Sie häufig besser dar, als wenn Sie versuchen Steuerdelikte weiterhin zu verschleiern und am Ende doch ertappt werden. Dabei unterliegen wir gegenüber unseren Mandanten der Schweigepflicht, so dass Sie ohne Sorge mit uns Ihre Situation besprechen können. Die Entscheidung für eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung liegt bei Ihnen und Sie erhalten von uns lediglich eine umfassende Beratung zu den möglichen rechtlichen Folgen. Falls Sie Fragen zum Thema Steuerhinterziehung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Kanzlei in Berlin Wilmersdorf am Telefon, via E-Mail oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung, damit Sie den Konflikt mit dem Finanzamt schnell hinter sich bringen können.

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