DOMINIK BILDT

Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung

Bildt Rechtsanwaltskanzlei

Prozessfinanzierung

Eine Prozessfinanzierung ist eine Finanzdienstleistung von Unternehmen, welche sich auf die Übernahme der Prozesskosten für den Mandanten spezialisiert haben. Dazu trifft der Mandant eine gesonderten Vertrag mit dem Prozessfinanzierer.

Kein Risiko für den Mandanten.
Prozessfinanzierer erhält Anteil an Erfolg.
Geringerer Ertrag des Mandanten im Erfolgsfall.
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Ein Prozessfinanzierer übernimmt das finanzielle  Risiko des Prozesses für den Mandanten. Bei einem Prozess fallen Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und eventuell Kosten von Zeugen und Sachverständigen an. Die Partei, welche den Prozess verliert, hat grundsätzlich auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Prozessfinanzierung übernimmt das finanzielle Risiko, den Prozess zu verlieren. Dafür erhält er eine Gegenleistung für den Fall, dass der Prozess von seinem Kunden gewonnen wird. Es gibt verschiedene Prozessfinanzierer. Zum einem sind dies Rechtsschutzversicherungen. Sie bieten ihre Leistung außerhalb der Versicherungstätigkeit an. Zum anderen gibt es Unternehmen, welche sich auf die Prozessfinanzierung spezialisiert haben.

Um eine Zusage zur Prozessfinanzierung zu erhalten, muss ein Antrag zur Finanzierung gestellt werden. Viele Prozessfinanzierer haben einen Mindeststreitwert. Das bedeutet, dass nur Fälle ab einer bestimmten eingeforderten Summe angenommen werden. Auch kommt eine Prozessfinanzierung nur für die Partei in Betracht, welche eine bestimmte Summe einfordert. Auf der Beklagtenseite ist eine Prozessfinanzierung nicht möglich. Mit dem Antrag werden alle erforderlichen Unterlagen sowie die Korrespondenz mit der Gegenseite eingereicht. Der Prozessfinanzierer überprüft dann die Erfolgsaussichten des Falles. Wenn der Prozessfinanzierer zu dem Schluss kommt, dass die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat, übernimmt er die Finanzierung. Dann werden zunächst das Honorar des eigenen Rechtsanwalts und die Gerichtskosten gezahlt. Wenn der Prozess verloren wird, übernimmt der Prozessfinanzierer auch die Vergütung des gegnerischen Rechtsanwalts.

Für den Fall, dass der Prozess gewonnen wird und dem Mandant die geforderte und eingeklagte Summe zugesprochen wird, ist eine finanzielle Gegenleistung an den Prozessfinanzierer zu zahlen. Die Höhe richtet sich prozentual an dem zugesprochenen Betrag und variiert je nach Prozessfinanzierer.

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