
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei folgenden Fragestellungen:
- Wie wird eine OHG gegründet?
- Welche Risiken gibt es bei der Gründung einer OHG?
- Welche Steuern zahlt eine OHG?
- Welche Vorteile hat die OHG?
- Welche Nachteile hat die OHG?
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, welche im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt wird. Sie hat Ähnlichkeiten mit der GbR, welche ebenfalls eine Personengesellschaft ist.
Wie wird eine OHG gegründet?
Es ist notwendig, dass sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Ein Handelsgewerbe nach den gesetzlichen Regelungen ist ein Gewerbebetrieb, welcher nach Art nach Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Zu diesen Geschäften gehören nach dem HGB geregelte Handelsgeschäfte. Auch umfangreiche Betriebe sind nach den konkreten Umständen als offene Handelsgesellschaften anzusehen. Bevor die Existenzgründer eine Gesellschaft gründen, ist es notwendig, sich darüber Gedanken zu machen, ob die Gesellschaft von vornherein als OHG angesehen wird. Ist dies der Fall bestehen weiterreichende und besondere handelsrechtliche Verpflichtungen. Für die Gründung einer OHG ist es auch nicht erforderlich, dass der Vertrag schriftlich geschlossen wird. Auch ein mündlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern oder bereits die Aufnahme einer Tätigkeit kann zu einer OHG führen. Ein im Handelsrecht und im Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird bei der Beratung die Existenzgründer darauf hinweisen, dass die Gesellschaft als OHG anzusehen sein wird. Im Vorfeld der Gründung kann bereits ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Gründern geschlossen werden, um eine OHG zu gründen. Dieser wird ab von einem im Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt entworfen. Folgende Punkte sollten im Vertrag der OHG berücksichtigt werden:
- Vertretung der Gesellschaft durch die Gesellschafter
- Vertretung der Gesellschaft durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen
- Einlagen der Gesellschafter
- Zweck der Gesellschaft
- Beendigung der Gesellschaft
- Kündigung eines Gesellschafters
- Nachfolgeregelungen und Tod eines Gesellschafters
Welche Risiken gibt es bei der Gründung einer OHG?
Bei der Gründung einer OHG ist zu beachten, dass die Haftung der Gesellschafter nicht beschränkt ist. Im Gegensatz zu einer GmbH haftet jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen auch für die Schulden der OHG. Eine OHG schließt Geschäfte im größerem Umfang ab als eine GbR. Dementsprechend hoch ist auch die Gefahr, dass es zu einer Inanspruchnahme der Gesellschafter kommen wird. Es gibt auch nicht die Möglichkeit, in dem Gesellschaftsvertrag vorzusehen, dass ein Gesellschafter nicht für die Schulden haftet.
Welche Steuern zahlt eine OHG?
Die OHG ist eine Personengesellschaft. Sie ist steuerlich transparent. Das bedeutet, dass sie nicht wie die GmbH Körperschaftssteuer zu zahlen hat, sondern die Gesellschafter der OHG selbst Einkommensteuer zahlen. Das Jahresergebnis der OHG ist dazu auf die einzelnen Anteile aufzuteilen. Jeder Gesellschafter hat dann Einkommensteuer auf den Gewinn seines Anteils zu zahlen. Hinzu muss der Gesellschafter 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Einkommensteuer zahlen.
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Bei einer Neugründung können wir Ihnen die Gründung einer OHG zum Festpreis zu folgenden Konditionen anbieten:
Basic
220 € zzgl. UmsatzsteuerMedium
450 € zzgl. UmsatzsteuerProfessional
620 € zzgl. Umsatzsteuerund den Besonderheiten der Gesellschaft
(Satzung der Gesellschaft)
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