DOMINIK BILDT

KG (Kommanditgesellschaft) gründen

KG (Kommanditgesellschaft) gründen

GESELLSCHAFT GRÜNDEN

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei folgenden Fragestellungen:

Wie wird eine KG gegründet?
Was ist der Unterschied zwischen dem Komplementär und dem Kommanditisten?
Welche Vorteile hat die KG?
Welche Nachteile hat die KG?
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KG (Kommanditgesellschaft) gründen in Berlin – umfangreiche Beratung zur Rechtsform

Die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) in Berlin ist vor allem aufgrund der geringen Voraussetzungen für Gesellschafter und der einfachen Kapitalbeschaffung beliebt. Als Komplementär trifft man die alleinigen Entscheidungen für das Unternehmen, während Kommanditisten bei der Haftung auf die Höhe der Einlagen beschränkt sind. Dadurch kann die KG auch bei kleinen Firmen bereits die Grundlage für späteres Wachstum legen.

Wunschpaket für die Gründung der Kommanditgesellschaft aussuchen

Für die Beratung zur Gründung der KG können Sie bei unserer Kanzlei eines von drei Paketen buchen, um Ihnen den Gründungsablauf zu erleichtern. In allen Stufen helfen wir Ihnen dabei, den Gesellschaftsvertrag für die Kommanditgesellschaft in Berlin auszuarbeiten und geben Tipps, was vor der Gründung der KG zu beachten ist. Ebenfalls besprechen wir mit Ihnen, ob andere Rechtsformen für Ihr Unternehmen womöglich mehr Vorteile bieten würden. Bei allen unseren Leistungen erhalten Sie durch unsere Kanzlei eine ausführliche Beratung, die auf Ihre individuellen Anforderungen ausgerichtet ist. In den Paketen Medium und Professional übernehmen wir außerdem die Formalitäten der Prüfung der Firma bei der IHK, die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Anmeldung in Berlin, sodass Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Außerdem erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Vorlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz der Kommanditgesellschaft. Falls Sie eine Sachgründung wünschen und zum Beispiel ein vorhandenes Unternehmen in die neue KG einbringen möchten, übernehmen wir dies ab der Stufe Professional für Sie.

Häufig gestellte Fragen zum Thema KG (Kommanditgesellschaft) gründen

in Berlin

Was sind die Vorteile einer KG?

Ein großer Vorteil der Kommanditgesellschaft ist die fehlende persönliche Haftung des Kommanditisten, dessen Haftungsrisiko auf die geleistete Einlage beschränkt ist. Falls die Einlage geleistet und noch nicht zurückgewährt worden ist, bestehen keine Haftungsrisiken für das Privatvermögen des Kommanditisten. Lediglich der Komplementär einer Kommanditgesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter.

Vorteilhaft kann für Gesellschafter auch die Einstufung der KG als Personengesellschaft sein, die dazu führt, dass Einkünfte oder Verluste des Mitunternehmers mit anderen Einkünften der Gesellschafter steuerlich zu verrechnen sind. Für den Komplementär vereinfacht die KG die Kapitalaufbringung, denn es können mit wenigen Schritten neue Kommanditisten in das Unternehmen investieren oder bestehende Kommanditisten aussteigen.

Die Gestaltungsmöglichkeiten einer KG sind sehr vielseitig. Ein im Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann den Gesellschaftsvertrag für die KG entwerfen, in dem einzelne Rechten und Pflichten festgehalten werden. Im Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen können dadurch Klauseln zum Vorteil der Gesellschafter eingebaut werden.

Was sind die Nachteile einer Kommanditgesellschaft?

Ein Nachteil der KG ist der gesetzliche Ausschluss des Kommanditisten von der Vertretung der KG. Das bedeutet, dass nur der persönlich haftende Komplementär umfassende Vertretungsrechte der KG besitzt. Dem Kommanditisten kann jedoch Prokura erteilt werden, wodurch er eine Vertretungsbefugnis bezüglich der Geschäfte der KG erhält.

Der Komplementär der KG profitiert zudem nicht von der Haftungsbeschränkung, sondern muss wie bei einem Einzelunternehmen mit dem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft haften. Bei Geschäft mit hohem Haftungsrisiko kann dies einen bedeutenden Nachteil im Vergleich zu Kapitalgesellschaften oder einer GmbH & Co. KG bedeuten.

Wie wird eine KG gegründet?

Eine Kommanditgesellschaft (KG) besteht mindestens aus einem persönlich haftenden Gesellschafter und einem nicht persönlich haftenden Gesellschafter. Diese müssen gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben, worunter nach dem HGB geregelte Handelsgeschäfte fallen. Für die Gründung der KG ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, der von Komplementären und Kommanditisten unterzeichnet werden muss. Der Vertrag regelt, wer persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist und wer nicht persönlich haftender Gesellschafter (Kommanditist) ist. Zu den nötigen Schritten gehört auch die Eintragung der KG im Handelsregister in Berlin. Nach Abschluss der Gründung ist eine KG rechts-und parteifähig, sodass Sie Träger eigene Rechte und Pflichten sein kann. Im Gegensatz zu einer GmbH oder AG kann die Gründung ohne Notar durchgeführt werden.

Wer haftet bei der KG?

Während alle Gesellschafter für eine Kommanditgesellschaft haften, unterscheiden sich die jeweiligen Ansprüche gegenüber Kommanditisten und Komplementär. Der Komplementär haftet bei der Kommanditgesellschaft unbegrenzt mit seinem Privatvermögen, während der Kommanditist lediglich in Höhe seiner Einlage haftet. Kommt es zu einer Auflösung des Unternehmens und es verbleiben Schulden, die nicht vom Betriebsvermögen gedeckt werden, müssen diese vom Komplementär beglichen werden. Der Kommanditist hingegen muss sich an den Schulden nicht beteiligen, wenn seine Einlage nicht zur Begleichung ausreicht. Obwohl eine Nachschusspflicht nicht besteht, kann mit Einwilligung aller Gesellschafter eine Kapitalerhöhung der Kommanditgesellschaft erfolgen.

Welche Steuern zahlt eine KG?

Die KG ist eine Personengesellschaft und zahlt selbst weder Einkommenssteuer noch Körperschaftssteuer. Die Gewinne des Unternehmens werden nach Anteilen auf die Gesellschafter verteilt und von diesen muss anschließend Einkommenssteuer abgeführt werden. Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht wie die GmbH Körperschaftssteuer zu zahlen hat, sondern die Gesellschafter der KG selbst Einkommensteuer zu zahlen haben. Das Jahresergebnis der KG ist auf die einzelnen Anteile aufzuteilen und jeder Gesellschafter hat Einkommensteuer auf den Gewinn seines Anteils zu entrichten. Zusätzlich ist Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent durch die Gesellschafter zu zahlen, falls ein bestimmtes Jahreseinkommen überschritten wird.

Was kostet die Gründung einer KG in Berlin?

Durch den Verzicht auf ein Mindestkapital sind die Gründungskosten einer Kommanditgesellschaft in Berlin begrenzt. Außer den Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister, der Anmeldung beim Gewerbeamt und den Leistungen des Anwalts bei der Ausarbeitung des Gesellschaftervertrages fällt lediglich die Pflichteinlage des Kommanditisten an. Die Höhe der Kommanditeinlage ist im Gesellschaftervertrag festgehalten und die Haftung des Kommanditisten beschränkt sich auf diesen Betrag. Sollte die Pflichteinlage durch den Kommanditisten noch nicht geleistet worden sein, haftet auch er mit seinem Privatvermögen. Allerdings gilt diese Haftung nur bis zur Summe der Einlage und nicht unbeschränkt.

Was ist der der Unterschied zwischen Komplementär und Kommanditisten?

Der Komplementär ist der persönliche Gesellschafter der KG und haftet vollumfänglich mit seinem Privatvermögen. Er hat die Berechtigung, die Gesellschaft nach außen zu vertreten und übernimmt die alleinige Geschäftsführung nach § 164 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Kommanditist haftet hingegen nicht mit seinem Privatvermögen, sondern nur mit der geleisteten Einlage.  Eine Ausnahme besteht dabei, wenn der Kommanditist nicht seine Einlage geleistet hat. Wird die Einlage von der KG zurückgezahlt, haftet der Kommanditist wieder persönlich. Damit die Haftung des Kommanditisten wirksam ausgeschlossen ist, muss der Haftungsausschluss im Handelsregister eingetragen werden.

Wer darf eine KG in Berlin gründen?

Dürfen natürliche und juristische Personen eine Kommanditgesellschaft gründen?

Sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen Teil der Kommanditgesellschaft sein und eine KG in Berlin gründen. So kann eine AG als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auftreten oder ein Einzelunternehmer Teil der neuen Rechtsform werden.

Wie viele Personen sind notwendig, um eine KG zu gründen?

Für die Gründung einer KG sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig, wobei nach oben keine Grenzen der möglichen Partner festgelegt ist. Mindestens einer der Teilhaber muss unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen haften (Komplementär) und die Haftung mindestens eines Gesellschafters muss beschränkt sein (Kommanditist). Bei mehreren Gesellschaftern ist die Zahl der jeweiligen Komplementäre oder Kommanditisten nicht begrenzt.

Wie hoch ist das Mindestkapital einer KG?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zum Mindestkapital einer Kommanditgesellschaft, wodurch Sie bei einer Gründung in Berlin keinen Cent Stammkapital bei der Eintragung des Unternehmens erbringen müssen. Dadurch lässt sich eine KG ohne Einlagen gründen, was die Rechtsform attraktiv macht. Allerdings muss im Gesellschaftervertrag die Haftungssumme des nicht persönlich haftenden Gesellschafters (Kommanditisten) festgelegt sein, damit der Betrag bei Ansprüchen gegen die KG herangezogen werden kann.

Wie lässt sich eine KG auflösen?

Die Auflösung einer Kommanditgesellschaft muss in 3 Phasen abgewickelt werden, sodass das Unternehmen rechtsgültig aufgelöst wird. Die erste Phase, die Auflösung, kann durch gesetzliche Gründe (zum Beispiel Auflösung nach Zeit oder durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) oder durch Gesellschafterbeschluss bzw. im Gesellschaftsvertrag enthaltene Faktoren eingeleitet werden. Daran schließt sich die Phase der Liquidation nach HGB § 145 an, bei der die Vermögenswerte an die Gläubiger des Unternehmens verteilt werden. Sobald das gesamte Betriebsvermögen ausgegeben wurde, wird die KG als Folge ohne weiteres Zutun aufgelöst. Anschließend ist die Auflösung des Unternehmens nach § 143 HGB dem Handelsregister mitzuteilen.

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