
Haftung gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern
Der Geschäftsführer der GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass Steuern und Sozialversicherungsabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden. Er muss dafür einstehen, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen und die Lohnsteueranmeldungen abgegeben werden und die Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden. Für den Fall, dass der Geschäftsführer diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt ist ein Fall der persönlichen Haftung des Geschäftsführers vorgesehen.
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