DOMINIK BILDT

Gebührenvereinbarung

Gebührenvereinbarung

Bildt Rechtsanwaltskanzlei

Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt über anwaltliche Leistungen. Dabei wird von den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgewichen. Das Gesetz regelt den Fall, dass keine Vereinbarung getroffen wird.

Individuelle Lösungen sind möglich.
Rechtsanwalt und Mandant vereinbaren Honorar.
Minimierung des Risikos für den Mandanten.
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Immer dann, wenn eine Regelung des Honorars des Rechtsanwalts mit seinem Mandanten über das Honorar getroffen wird, besteht eine Gebührenvereinbarung. Dies hat für den Mandanten Vorteile. Das Gesetz über die Rechtsanwaltsvergütung ist für Mandanten schwer verständlich, da es sehr komplex ist. Ohne besondere Kenntnisse  im Gebührenrecht kann der Mandant die Vergütung des Rechtsanwaltes kaum nachvollziehen.

Eine Vergütungsvereinbarung kann in jedem Rechtsgebiet getroffen werden. Eine Vereinbarung zum Honorar kann zu einer Beratung, außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung getroffen werden. Eine bestimmte Höhe des Honorars ist nicht vorgeschrieben. Dieses richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles. Eine Vergütungsvereinbarung ist hilfreich, um Streitigkeiten zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalts von vornherein zu vermeiden. Die Gebühren sind für den Mandanten transparent und einfach nachzuvollziehen.

Die Gebührenvereinbarung muss in Textform abgeschlossen werden. Dies bedeutet nicht, dass die Vereinbarung zwingend schriftlich geschlossen werden muss. Es ist erforderlich, dass eine dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben wird, welche die Person des Erklärenden nennt und dass der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird. Das bedeutet, dass auch eine E-Mail das Erfordernis der Textform einhalten kann.

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