
Beendigung mit Sperrjahr
Die Beendigung der GmbH erfordert einen Gesellschafterbeschluss. Wenn sich die Gesellschafter einig sind, kann die wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt und die Beendigung der GmbH beschlossen werden. Bei der Beendigung und Auflösung einer GmbH gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Die Liquidation der GmbH ist nach einem Sperrjahr möglich. In diesem Jahr haben die Gläubiger die Möglichkeit, Forderungen gegen die GmbH anzumelden. Diese Forderungen müssen dann geltend gemacht werden. Werden diese beglichen, kann die GmbH liquidiert werden. In dem Sperrjahr macht die GmbH auch ihrerseits Forderungen geltend. Wenn dann fremde Forderungen beglichen und eigene Forderungen eingetrieben worden sind, kann die GmbH liquidiert werden. Das bedeutet, dass das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter ausbezahlt wird.
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