DOMINIK BILDT

Steuerstrafverfahren bei Gericht

Steuerstrafverfahren bei Gericht

STEUERSTRAFRECHT

Wir unterstützen Sie vor Gericht durch:

Beurteilung und Beratung zu dem Anklagevorwurf
Vertretung vor dem Gericht
Beantragung der Einstellung oder des Freispruchs
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Steuerstrafverfahren bei Gericht

Bei einem Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung wird vonseiten der Finanzbehörden in Berlin ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Erhärtet sich bei den Ermittlungen der Tatverdacht und es liegt kein minder schwerer Fall von Steuerhinterziehung vor, kann Anklage bei Gericht erhoben werden. Bei einer anschließenden Verurteilung wegen schwerer Steuerhinterziehung drohen Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt oder bei Zahlung eines Strafbefehls beendet wird. Auf jeden Fall sollten Sie ein Steuerstrafverfahren ernstnehmen, um eine hohe Strafe zu vermeiden.

Frühzeitig bei Steuerdelikten rechtliche Beratung suchen

Wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und Anklage gegen Sie erhoben wurde, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Ein Rechtsanwalt, der im Steuerstrafrecht spezialisiert ist, wird die notwendigen Beweisanträge beim Gericht stellen, die Möglichkeit der Einstellung des Gerichtsverfahrens prüfen und einen Freispruch beantragen. Dadurch kann das Steuerstrafverfahren in Berlin unter Umständen gegen Auflagenzahlung eingestellt oder nur ein Strafbefehl erlassen werden. Kommt es doch zu einer Anklage vor Gericht, können Sie mit Ihrem Anwalt Strafmilderungsgründe geltend machen und die Beweismittel der Staatsanwaltschaft prüfen. Setzen Sie sich deshalb umgehend mit einem Rechtsanwalt für Steuerrecht in Verbindung, sobald Sie Kenntnis erhalten, dass ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Unsere Kanzlei mit spezialisierten Anwälten vertritt Sie vor Gericht, wenn Sie der Steuerhinterziehung beschuldigt werden

Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerstrafverfahren bei Gericht in Berlin:

Wann wird ein Steuerstrafverfahren in Berlin eingeleitet?

Für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens in Berlin ist bereits der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat ausreichend. Dieser kann aufgrund einer falschen Steuererklärung oder einer Selbstanzeige entstehen, woraufhin Ermittlungen der Finanzbehörden erfolgen. Straftaten, deren Anfangsverdacht ein Steuerstrafverfahren einleitet, sind insbesondere Steuerhinterziehung, aber auch Steuerzeichenfälschung oder eine Beihilfe zu Steuerstraftaten werden von den Behörden untersucht.

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes leitet in der Regel das Ermittlungsverfahren bei einer Steuerhinterziehung. Falls die Tat jedoch eine hohe Bedeutung hat, es sich um einen besonders schweren Fall handelt oder Haftbefehl erlassen wurde, zieht die Staatsanwaltschaft das Verfahren an sich. Nach dem Abschluss der Ermittlungen kann Anklage erhoben werden, wenn kein Strafbefehl erlassen oder das Verfahren eingestellt worden ist. Bei Gericht landet ein Steuerstrafverfahren meistens nur, wenn es um hohe Summen bei den Steuerdelikten geht oder der Fall eine besondere Bedeutung hat.

Wann kommt es zur Anklage und einem Steuerstrafverfahren bei Gericht?

Hat sich der Verdacht eines Steuerdelikts während des Ermittlungsverfahrens erhärtet, stehen den Finanzbehörden zahlreiche Möglichkeiten für den Abschluss des Verfahrens zur Verfügung. So kann das Steuerstrafverfahren bei Geringfügigkeit mit Zustimmung des Gerichts eingestellt werden, wobei bei schweren Steuerdelikten zusätzlich die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Ebenfalls können die Finanzbehörden nach § 153a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) den Beschuldigten die Möglichkeit geben, das Verfahren gegen Auflagenzahlung einzustellen. Weiterhin kann ein Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen Richter erlassen werden, der eine Geldstrafe bedeutet, aber im Gegenzug auf eine gerichtliche Verhandlung verzichtet wird. Zu beachten ist hierbei, dass das Einstellen des Verfahrens gegen Auflagenzahlung keinen Eintrag im Bundeszentralregister nach sich zieht, jedoch ein erhaltener Strafbefehl als Vorstrafe gilt. Vorbestraft sind Sie dann, wenn mehr als 90 Tagessätze verhängt worden sind.

Kommen all diese Varianten aufgrund von Bedenken der Staatsanwaltschaft oder des Richters nicht in Betracht, folgt eine Anklage und das Steuerstrafverfahren bei Gericht. Wann die Anklage in Berlin erhoben wird, hängt dabei von der Komplexität des jeweiligen Steuerdelikts ab. So können die Ermittlungen mehrere Monate oder gar Jahre dauern, bis eine Entscheidung bezüglich einer Anklage gegen den Beschuldigten getroffen wird.

Wie läuft ein Steuerstrafverfahren bei Gericht ab?

Der genaue Termin für die Gerichtsverhandlung richtet sich nach der Auslastung des Gerichts und wird dem Angeklagten rechtzeitig mitgeteilt. Wo das Steuerstrafverfahren verhandelt wird, hängt von der voraussichtlichen Strafe ab. Bei einer Straferwartung von unter vier Jahren wird Anklage vor dem Amtsgericht in Berlin erhoben, während bei einer Straferwartung von mehr als vier Jahren vor dem Landgericht verhandelt wird. In der Gerichtsverhandlung können Sie sich von Ihrem Anwalt zu den Vorwürfen verteidigen lassen und im günstigen Fall einen Freispruch oder ein milderes Urteil erreichen. Ebenfalls kann Ihr Anwalt gegen ein Urteil Berufung am Amtsgericht bzw. Revision am Landgericht einlegen. Je früher Sie rechtlichen Beistand suchen, desto ist eine Akteneinsicht möglich, um sich ein Bild zu Ihrem Fall zu verschaffen.

Wie hoch sind die möglichen Strafen bei einem Steuerstrafverfahren, das vor Gericht verhandelt wird?

Welche Strafen auf Sie bei einem Steuerstrafverfahren bei Gericht zukommen, hängt davon ab, welche Delikte Ihnen zu Last gelegt werden und ob es sich um einen besonders schweren Fall handelt. Werden Sie der Steuerhinterziehung beschuldigt, ergibt sich das Strafmaß aus § 370 der Abgabenordnung (AO). Dort wird das Höchstmaß für die Steuerhinterziehung in Absatz 1 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe festgelegt. Allerdings nennt Absatz 3 noch den Fall der schweren Steuerhinterziehung, bei dem das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre steigt. Geht es um besonders hohe Summen oder einen Amtsmissbrauch, erhöht sich für den Angeklagten somit die Möglichkeit einer langen Haftstrafe.

Bei anderen Steuerstraftaten in Berlin gelten ähnliche Unterscheidungen, sodass sich das Strafmaß nach der Schwere der Tat richtet. So sieht § 148 Strafgesetzbuch (StGB) für die Steuer- bzw. Wertzeichenfälschung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor, wobei für die Nutzung von „bereits verwendete[n] amtliche[n] Wertzeichen“ nur eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe angesetzt wird. Hohe Strafen drohen auch bei Beihilfe oder Anstiftung zur Steuerhinterziehung, wenn der Angeklagte verurteilt wird. Für den Anstifter zur Steuerhinterziehung gilt sogar das gleiche Strafmaß wie für den Steuerhinterzieher selbst. Bei der Beihilfe wird das Urteil hingegen auf maximal 75 Prozent der Höchststrafe beschränkt. Grundlage dafür ist § 27 StGB, der eine Milderung für den Gehilfen nach § 49 Abs. 1 StGB vorsieht. Dort wiederum ist die Beschränkung des Höchstmaßes auf drei Viertel festgelegt.

Wann wird ein Steuerstrafverfahren bei Gericht eingestellt?

In der Regel sind Ihre Chancen, dass ein Steuerstrafverfahren eingestellt wird, vor der Anklage am größten. Hierbei können Sie mit der Hilfe eines Anwalts für Steuerstrafrecht bei minderschweren Steuerdelikten womöglich eine Einstellung gegen Auflagenzahlung oder sogar ohne Auflage erreichen. Aber auch nach der Anklageerhebung der Berliner Staatsanwaltschaft kann das Steuerstrafverfahren noch eingestellt werden. Dazu kann sich der Angeklagte zusammen mit seinem Rechtsbeistand mit der Staatsanwaltschaft auf eine Einstellung einigen. Sollte anschließend der Richter ebenfalls zustimmen, wird das Verfahren trotz erhobener Anklage nach § 153a StPO gegen Auflage eingestellt.

Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, müssen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen. So können zum Beispiel geringe Summen der Steuerstraftaten oder vorliegende Strafmilderungsgründe eine Einstellung begünstigen.

Was sollten Angeklagte in einem Steuerstrafverfahren bei Gericht tun?

Falls Sie noch keinen rechtlichen Beistand haben, sollten Sie im ersten Schritt einen Anwalt anrufen. Unsere Kanzlei mit spezialisierten Anwälten im Bereich Steuerstrafrecht wird Sie während der Verhandlung verteidigen und kompetent in dem Steuerstrafverfahren bei Gericht vertreten. Je früher Sie sich an einen Rechtsanwalt in Berlin wenden und dieser Akteneinsicht beantragen kann, desto höher sind Ihre Chancen vor Gericht. Weiterhin sollten Angeklagte zu jedem Verhandlungstermin erscheinen und sich an die Strategie des Rechtsbeistandes halten. Sollte es für den Anwalt nicht möglich sein, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erwirken, können Sie Berufung oder Revision einlegen. Zu den entsprechenden Fristen erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt weitere Informationen.

 

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