DOMINIK BILDT

Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

INTERNATIONALES STEUERRECHT

Wir beraten Sie zu Fragestellungen im internationales Steuerrecht:

Beratung zur Steuerpflicht in Deutschland
Steuerliche Betreuung Ihrer Betriebsstätte in Deutschland
Vermeidung von Doppelbesteuerung
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Internationales Steuerrecht für Privatpersonen und Unternehmen in Berlin

Unternehmen in Berlin, die geschäftliche Beziehungen mit Kunden im Ausland unterhalten oder Zweigstellen in anderen Ländern besitzen, müssen nicht nur die steuerlichen Regelungen für Deutschland beachten. Auch das internationale Steuerrecht kann Anwendung finden. Ebenso müssen Firmen aus dem Ausland, die in Deutschland geschäftlich tätig sind, die nationalen Bestimmungen einhalten. Privatpersonen sind von Konflikten mit dem internationalen Steuerrecht ebenfalls nicht verschont. So müssen Sie zum Beispiel aufpassen, wenn Wohnsitz und Arbeitgeber sich in unterschiedlichen Ländern befinden.

Dies führt zu besonderen Herausforderungen steuerlicher Art. Denn auch in dem Fall, dass Steuerpflichtige mit Sitz in Deutschland eine entgeltliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen, sind sie unter Umständen beschränkt steuerpflichtig. Im Gegensatz dazu sind Unternehmen oder Personen, die im Ausland ihren Geschäfts- oder Wohnsitz haben und in Deutschland Geschäfte betreiben, unter Umständen mit ihrem Umsatz bzw. Einkommen in Deutschland steuerpflichtig.

Beratung durch einen Anwalt im Steuerrecht vermeidet Konflikte

Unsere Kanzlei berät Sie zu internationalen Sachverhalten und grenzüberschreitenden Berührungspunkten im Steuerrecht. Durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt im Steuerrecht sollte vor der Aufnahme einer grenzüberschreitenden Tätigkeit geklärt werden, inwieweit eine Steuerpflicht besteht, um sich nicht einer Doppelbesteuerung oder sogar einem Steuerstrafverfahren auszusetzen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät ebenfalls Unternehmen in Berlin zur Frage der internationalen Steuerpflicht. Wir helfen Ihnen bei Fragestellungen zur Doppelbesteuerung, zu einer Betriebsstätte in Deutschland und übernehmen die Steuerberatung von deutschen Tochterunternehmen, deren Gründung sowie M&A-Transaktionen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Internationales Steuerrecht in Berlin:

Was beinhaltet das internationale Steuerrecht?

Das internationale Steuerrecht beantwortet die Frage, welcher Staat für welche Einkünfte ein Besteuerungsrecht hat. Dabei soll besonders eine Doppelbesteuerung und unfaire Belastung für Steuerpflichtige vermieden werden. Dazu bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, in denen zum Beispiel festgehalten wird, wie Ertragssteuern als auch andere Typen wie Erbschafts- oder Schenkungssteuer verteilt werden.

Innerhalb der Europäischen Union hat sich das Europäische Steuerrecht herausgebildet. Neben Richtlinien wie der Fusionsrichtlinie zur Besteuerung von Eigentümerwechseln erhalten EU-Bürger und in Europa ansässige Unternehmen europarechtlich garantierte Grundfreiheiten. Dazu gehört zum Beispiel das Diskriminierungsverbot, bei dem Bürger eines anderen EU-Staates nicht aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt werden dürfen.

In welchem Land muss ich Steuern zahlen?

Wo Privatpersonen Steuern zahlen müssen, ist in erster Linie vom Wohnsitz abhängig, sodass Sie im Land, in dem Sie gemeldet sind, Ihr gesamtes Einkommen im In- und Ausland versteuern müssen (Welteinkommensprinzip). Ausnahmen dazu können sich jedoch durch geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ergeben. Dort sind womöglich andere Vereinbarungen festgehalten, wie die Steuerlast zwischen dem Land, in dem Sie wohnen, und dem Land, in dem Sie arbeiten, geregelt sind. Als Laie sollten Sie sich hierbei ausführlich informieren und auf einen Fachmann zurückgreifen, um die Möglichkeit einer Steuerstraftat zu vermeiden.

Ähnliches gilt für Unternehmen, die allerdings noch mehr Bestimmungen beachten müssen. So müssen zum Beispiel Gewinne, die in der Niederlassung in einem anderen Staat erzielt wurden, in dem jeweiligen Land versteuert werden. Bei der Planung einer Expansion sollten Sie sich deshalb von einem im Steuerrecht spezialisierten Anwalt ausführlich beraten lassen, um alle Steuerpflichten zu erfüllen.

Mögliche Prinzipien für die Berechnung der Steuerlast:

  • Nationalitätsprinzip
  • Quellenstaatprinzip
  • Territorialitätsprinzip
  • Welteinkommensprinzip
  • Wohnsitzlandprinzip

Was wird in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) legt fest, wie Einkünfte, die in zwei Ländern zu versteuern wären, verteilt werden können. Ziel des Abkommens ist es, dass Einkünfte nur einmal versteuert werden müssen. Dabei wird festgelegt, welcher Staat Steuern für gewisse Tätigkeiten erheben darf und soll vermieden werden, dass eine Steuerpflicht in mehr als einem Land entsteht. Ein weiterer Grund für Doppelbesteuerungsabkommen ist der Kampf gegen Steuerhinterziehung, indem sich die Finanzbehörden in verschiedenen Ländern miteinander austauschen.

Wann muss ein Unternehmen in Deutschland Steuern zahlen?

Wenn Sie in Deutschland wohnen, Ihr Unternehmen in der Bundesrepublik seinen Geschäftssitz hat und keine Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland unterhalten werden, ist klar, dass alle Steuern nur an deutsche Finanzbehörden abzuführen sind. Schwieriger wird es hingegen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder Geschäften, bei denen der Unternehmensstandort in Deutschland, aber der Wohnsitz im Ausland liegt.

In Deutschland gilt eine Mischung des Wohnsitzlandprinzips mit dem Welteinkommensprinzip und des Quellenstaatsprinzips mit dem Territorialitätsprinzip. Dabei sind Steuern abzuführen, wenn eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht vorliegt. Unter die unbeschränkte Steuerpflicht fallen nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) Personen mit deutschem Wohnsitz oder mit Aufenthalt in der Bundesrepublik sowie Deutsche im Ausland, die aus öffentlichen Einkünften bezahlt werden. Die beschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 49 EStG gilt für Einkünfte, die in der BRD erzielt werden, aber der Wohn- oder der Firmensitz in einem anderen Staat liegt. Welche Steuerpflicht auf Sie zutrifft, sollten Sie auf jeden Fall von einem Anwalt für Steuerrecht überprüfen lassen. So können ausländische Unternehmen durch einen in Deutschland tätigen Geschäftsführer bereits beschränkt steuerpflichtig sein. Wir beraten unsere Mandanten zu den entsprechenden Steuerpflichten in der Bundesrepublik, damit alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Wann müssen Unternehmen bei ausländischen Kunden keine Umsatzsteuer abführen?

Die Abführung der bezahlten Umsatzsteuer ist für Unternehmen abseits der Kleinunternehmerregelung eigentlich alternativlos und falsche Angaben können den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung innerhalb der Europäischen Union handelt. Diese liegt vor, wenn Waren oder Dienstleistungen an ein Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-ID in einem EU-Land verkauft werden. Grund dafür ist die unterschiedliche Höhe der Mehrwertsteuer in den Mitgliedsstaaten. Deshalb müssen die Kunden die Umsatzsteuer in der Höhe des jeweiligen Landes selbst im Reverse-Charge-Verfahren abführen. Allerdings müssen deutsche Unternehmen dazu in der Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung entsprechende Angaben machen, damit nachvollziehbar ist, dass die Umsatzsteuer durch den Kunden korrekt an die Finanzbehörden gezahlt wurde.

Wann liegt eine Doppelbesteuerung vor?

Von einer Doppelbesteuerung spricht man, wenn das Einkommen eines Steuerpflichtigen in mehreren Ländern versteuert werden müsste. Beispiel dafür ist eine grenzüberschreitende Arbeit oder Investments in anderen Ländern, die bei deutschen Bürgern zu einer Steuerpflicht gegenüber dem deutschen Staat als auch dem anderen Staat führen. Durch die Doppelbelastung ergibt sich in diesem Fall eine deutlich höhere Steuerlast, die mithilfe der Doppelbesteuerungsabkommen vermieden werden soll.

Wie kann man eine Doppelbesteuerung vermeiden?

Angesichts der Fallstricke bei der Doppelbesteuerung sollten Privatpersonen oder Unternehmen, die unter Umständen in mehr als einem Land steuerpflichtig sind, auf jeden Fall die Beratung mit einem Anwalt für Steuerrecht suchen. So gehen Sie sicher, dass alle Steuern korrekt abgeführt werden und Ihre Steuerlast optimiert werden kann.

Anschließend hängt es von der Formulierung des Doppelbesteuerungsabkommens ab, ob die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt. Bei der Freistellungmethode werden die Einkünfte, die in einem anderen Land erzielt wurden, im Heimatstaat überhaupt nicht besteuert. Ebenfalls eingesetzt wird die Anrechnungsmethode, bei der bereits gezahlte ausländische Steuern von der inländischen Steuerlast abgezogen werden. Dabei kommt die Anrechnungsmethode auch zum Einsatz, wenn Deutschland mit einem anderen Land noch kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat.

Welche Staaten fallen unter das Doppelbesteuerungsabkommen?

Die aktuelle Länderliste für geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen ist auf der Website des Bundesfinanzministeriums verfügbar. Mit China, Japan, Russland, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten sind die größten Staaten weltweit gelistet, sodass eine unfaire Belastung von Steuerpflichtigen vermieden wird. Die genaue Verteilung der Steuern hängt vom jeweiligen Abkommen sowie den steuerpflichtigen Einkünften ab. Generell ist in Verbindung mit dem internationalen Steuerrecht stets die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt zu empfehlen. Ebenfalls ist darauf zu achten, ob es Änderungen bei den Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Denn eine Änderung der Steuerverteilung oder gar eine Aufkündigung des Abkommens ist möglich.

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