DOMINIK BILDT

Einspruch gegen Steuerbescheid

Einspruch gegen Steuerbescheid

STEUERRECHT

Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Sie bei einem Einspruch:

Beratung zu den Erfolgsaussichten eines Einspruches
Rechtssichere und fristwahrende Einlegung des Einspruches
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Steuer
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Einspruch gegen Steuerbescheid in Berlin und bundesweit

Falls Sie nach der Abgabe der Steuererklärung mit der festgesetzten Steuerlast des Finanzamts nicht einverstanden sind, hilft unsere Rechtsanwaltskanzlei Mandanten in Berlin und bundesweit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Damit lösen Sie eine erneute Überprüfung Ihrer Angaben als Steuerzahler durch die Finanzbeamten aus, wenn Sie von einem Fehler der Behörde ausgehen. Wir unterstützen Sie bei der Einreichung des Einspruchs, so dass alle wichtigen Formalien enthalten sind. Nicht immer ist der Einspruch gegen den Steuerbescheid allerdings die beste Lösung, weshalb ein Fachanwalt für Steuerrecht Sie individuell berät, damit das Finanzamt nicht zu Ihrem Nachteil in Sachen Steuern entscheidet. Sprechen Sie unsere Kanzlei zu Ihrer persönlichen Situation an und wir unterstützen Sie als erfahrener Ratgeber gerne zum weiteren Vorgehen.

Rechtssicher und fristgerecht Einspruch einlegen

Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid müssen Sie schnell sein, um die Entscheidung des Finanzamts noch nachträglich ändern zu können. Dafür wurde vom Gesetzgeber eine Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids festgelegt. Angesichts von möglichen kostspieligen Fehlern bei der Steuererklärung übernehmen unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Steuerrecht gerne für Sie die Kommunikation mit dem Finanzamt, damit alle Fristen termingerecht eingehalten und Fehler vermieden werden. Außerdem unterstützen wir Sie bei Fragen zu einem erhaltenen Steuerbescheid und prüfen, ob Sie innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch einlegen sollten. Wenn Sie gleichzeitig einen Zahlungsaufschub für den Bescheid anstreben, stellen wir einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, um die Steuerzahlung vorübergehend einzustellen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Einspruch gegen Steuerbescheid in Berlin:

Kann ich einen Einspruch gegen den Steuerbescheid auch selbst einlegen?

Sie können den Einspruch gegen den Steuerbescheid in Berlin selbst beim Finanzamt einlegen, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen beachten. So muss das Dokument innerhalb der erwähnten Frist von einem Monat beim Finanzamt eingehen werden, schriftlich vorliegen und es muss klar sein, wer gegen die Entscheidung des Finanzamts Einspruch einlegt. Falls Sie allerdings wichtige Angaben vermissen lassen, kann es sein, dass das Finanzamt Ihren Einspruch nicht anerkennt. Unsere Steuerfachanwälte helfen, dieses Risiko zu vermeiden, da sie sich bestens mit den nötigen Formalien auskennen. Daher reichen wir den Einspruch gegen den Steuerbescheid in Berlin form- und fristgerecht ein, so dass Sie sicher sein können, dass die festgestellte Steuerschuld vom Finanzamt erneut überprüft wird. Dabei gehen wir mit Ihnen ebenfalls durch, ob ein Einspruch die beste Lösung für Sie ist oder ob dies womöglich sogar negative Folgen für Sie haben könnte. Beachten müssen Sie außerdem, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingereicht werden muss, wenn die Steuer nicht trotz Einspruchs unmittelbar gezahlt werden soll. Für diesen Antrag müssen Sie ebenfalls die nötigen Voraussetzungen beachten, damit das Finanzamt diesem zustimmt und Sie nicht sofort die ursprüngliche Steuerlast begleichen müssen. Dank jahrelanger Erfahrung im Bereich Steuerrecht und mit erstellten Steuerbescheiden kann unsere Kanzlei Sie optimal beraten und erzielt die beste Lösung für Sie. Falls Sie ohne Unterstützung vom Fachanwalt Einspruch eingelegt haben und dieser abgelehnt wurde, bleibt lediglich der Klageweg gegen die Einspruchsentscheidung. Bei Klagen vor dem Finanzgericht sollten Sie sich auf jeden Fall auf rechtliche Hilfe vom Anwalt für Steuerrecht verlassen, um nicht durch Fehler eine teure Niederlage im Verfahren zu riskieren.

Kann das Finanzamt die Steuererklärung nach dem Einspruch zu meinen Ungunsten ändern?

Ja, wenn Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid in Berlin einlegen, hat dies nicht immer positive Folgen, sondern kann zu Ihrem Nachteil ausfallen. Wenn das Finanzamt feststellt, dass Dinge in der Steuererklärung übersehen wurden, die Ihre Steuerlast erhöhen, werden diese für überarbeitete Steuerbescheide korrigiert. Diese „Verböserung“ (reformatio in peus) ist der Grund, dass die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor der Einreichung eines Einspruchs beim Finanzamt Sinn macht. Denn unter Umständen können Steuerzahler sonst schlechter dastehen, als mit dem aktuellen Steuerbescheid. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, können unsere Fachanwälte für Steuerrecht nur in einer persönlichen Beratung herausfinden, indem wir uns Ihre Steuererklärung genau ansehen und Sie zum besten Vorgehen im Umgang mit dem Finanzamt beraten. Daher kann es durchaus Sinn machen, trotz eines falsch berechneten Steuerbescheids nicht dagegen vorzugehen, sondern die Steuerschuld zu begleichen. Das kommt zwar eher selten vor, sollte aber vor einem Einspruch dennoch evaluiert werden, damit Sie Ihr Einwand beim Finanzamt kein Geld kostet und nicht zu einer höheren Steuerlast führt.

Ist es möglich, die Frist für den Einspruch gegen den Steuerbescheid in Berlin zu verlängern?

Als Ausschlussfrist kann die Einspruchsfrist gegenüber dem Finanzamt nicht verlängert werden. Selbst wenn Sie diese daher nur um einen Tag verpassen, können Sie nicht auf Kulanz seitens der Beamten in Ihrem Fall hoffen. Sie sind dafür verantwortlich, die Frist einzuhalten und rechtzeitig Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie unverschuldet die gesamte Einspruchsfrist von einem Monat versäumt haben und deshalb eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [§ 110 Abgabenordnung (AO)] anstreben. Was als Versäumen ohne eigenes Verschulden gilt, hängt allerdings vom individuellen Fall ab und lässt sich pauschal nicht feststellen. So können Geschäftsreisen von mehr als 4 Wochen, durch die Sie keine Kenntnis von der Bekanntgabe des Steuerbescheides hatten, als unverschuldetes Versäumen zählen, aber nur dann, wenn Sie nicht die Zustellung des Steuerbescheides erwarten konnten. Unsere Steuerfachanwälte besprechen mit Ihnen gerne, wie Ihre Chancen auf eine Wiedereinsetzung der Einspruchsfrist stehen und ob ein solcher Antrag sich für Sie lohnt. Dann übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt und reichen sowohl den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als auch bei Erfolg den Einspruch gegen den Steuerbescheid ein. Dabei sollten Sie keine weitere Zeit verlieren und sich so schnell wie möglich mit unserer Kanzlei für Steuerrecht in Berlin in Verbindung setzen, damit wir Ihren Interessen gegenüber der Behörde vertreten können. Welche Dokumente wir dabei benötigen, um uns einen Überblick über Ihre Situation zu verschaffen, teilen unsere Mitarbeiter Ihnen am Telefon mit. Dann wird eine Fristversäumung entschuldigt, wenn Sie beweisen können, dass triftige Gründe für das verpasste Einhalten der Frist vorliegen.

Kann ich prüfen lassen, ob sich ein Widerspruch gegen die Entscheidung des Finanzamts lohnt?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Einspruch gegen den Steuerbescheid für Sie die beste Lösung ist, helfen wir Ihnen gerne die Steuererklärung und den erhaltenen Bescheid zu überprüfen. Denn es ist möglich, dass der Einspruch gegen den Steuerbescheid zu einer höheren anstatt einer geringeren Steuerlast führt, wenn das Finanzamt in der ursprünglichen Steuererklärung etwas übersehen hat. Daher sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Einspruch die beste Lösung ist, sondern dies erst von unseren Anwälten überprüfen lassen. Denn ansonsten erhöhen unentdeckte Fehler möglicherweise Ihre Steuern und ein Prüfen des Steuerbescheids fällt zu Ihrem Nachteil aus. Die Prüfung von einem Steuerbescheid macht aber häufig Sinn und kann durchaus ein paar Hundert Euro oder noch höhere Summen sparen, wenn die abgegebene Steuererklärung vom Finanzamt nicht richtig verarbeitet wurde.  Dabei ziehen wir unsere erfahrenen Steuerfachanwälte zu Rate, die Ihnen die beste Lösung vorstellen. So sind Sie bei uns in besten Händen und finden eine Lösung, die finanziell in Ihrem Interesse ist. Zu uns kommen können Sie für Steuertipps dabei natürlich auch vor der Abgabe der Steuererklärung bei Elster und werden für die Steuerberatung in Berlin und bundesweit ausführlich beraten. Dadurch entfällt ein Einspruch gegen den Steuerbescheid und das Risiko einer Nachzahlung verringert sich, da alle Angaben in der Steuererklärung korrekt sind. Sowohl als Unternehmen als auch für Privatpersonen unterstützen Sie unsere ausgebildeten Fachanwälte und finden für Steuerzahler die beste Lösung.

Wie teuer ist der Einspruch gegen den Steuerbescheid durch einen Anwalt?

Aufgrund der Komplexität der einzelnen Fälle können wir keine Pauschalpreise für unsere Beratung durch einen Rechtsanwalt oder das Einreichen des Einspruchs ansetzen. Setzen Sie sich bei Fragen zur Preisstruktur mit unserer Kanzlei in Verbindung und wir besprechen in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen näher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und ob sich daher ein Einspruch gegen den Beschluss des Finanzamts lohnt. Höhere Kosten können anfallen, wenn der Einspruch abgelehnt wird und nur noch eine Klage beim Finanzgericht in Berlin als Option bleibt. Dabei sorgen wir dafür, dass die Klage innerhalb der Frist vor dem Gericht erhoben wird und reichen einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Steuer ein, damit Sie bis zur Urteilsfindung nicht die berechnete Steuerschuld begleichen müssen. Bei Fehlern durch das Finanzamt erreichen unsere Fachanwälte, dass die festgelegte Steuerschuld reduziert wird und Sie von einem geänderten Steuerbescheid profitieren. Angesichts der möglichen Probleme, die Privatpersonen und Unternehmen bei Konflikten mit dem Finanzamt drohen, sollten Sie auf professionelle Hilfe setzen, damit bei dem Einspruch gegen den Steuerbescheid nichts schiefgeht und Sie keine wichtigen Fristen verpassen.

 

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