DOMINIK BILDT

Betriebs- und Unternehmensnachfolge

Betriebs- und Unternehmensnachfolge

STEUERBERATUNG

Unsere Kanzlei unterstützt Sie u.a. bei folgenden Sachverhalten:

Rechtssichere und effiziente Nachfolgeregelungen
Optimierung der Einkommensteuer des Veräußerers
Optimierung und Reduzierung der Erbschafts- und Schenkungsteuer
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Die Betriebs- und Unternehmensnachfolge hat bei dem Veräußerer oder dem Erwerber große steuerliche Auswirkungen. Es ist wichtig, schon frühzeitig Entscheidungen für die Unternehmensnachfolge zu treffen. Die Unternehmensnachfolge wirkt sich auf die Erbschaftssteuer  und die Einkommensteuer des Veräußerers aus. Nachfolgeregelungen beeinflussen die Erbschaftsberechtigten und die Familie. Es müssen daher auch erbschaftsrechtliche und familienrechtliche Besonderheiten beachtet und rechtssichere Regelungen getroffen werden. Schließlich soll auch sichergestellt werden, dass das Unternehmen weiterhin Bestand hat.

Unsere Kanzlei kann in der Schnittmenge der Rechtsberatung und der Steuerberatung rechtssichere und effiziente Nachfolgeregelungen treffen. Dabei sollten sowohl die steuerlichen Verpflichtungen auf der Seite älteren Generation als auch diejenigen auf Seiten der jüngeren Generation berücksichtigt werden.

Welche Steuern zahlt der Veräußerer eines Unternehmens?

Wer sein Unternehmen verkauft, muss den sogenannten Veräußerungsgewinn versteuern. Der Gewinn muss nach § 16 des Einkommensteuergesetz versteuert werden. Zu diesem Gewinn gehören:

  • der ganze Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb
  • der gesamte Anteil eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist
  • der gesamte Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

Bei der Einkommensteuer kann ein Freibetrag beansprucht werden. Hat der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn auf Anfrage zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er 45.000 € übersteigt. Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz des Verkaufserlös für das Unternehmen und den Kosten der Veräußerung.

Welche Steuern zahlt der Erbe?

Der Erbe zahlt Erbschaftssteuer   bezogen auf den Wert des Unternehmens. Auch bei der Erbschaftssteuer bestehen Freibeträge. Zum einen bestehen für Kinder und den Ehegatten des Erblassers Freibeträge. Zum anderen besteht ein Freibetrag für Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, an welchem der Erblasser zu mehr als 25 % beteiligt ist.

Durch eine gezielte Vorbereitung können sowohl die Einkommensteuer des Veräußerers als auch die Erbschaftssteuer durch die Gestaltung optimiert werden, sodass sie reduziert oder auch ganz vermieden werden.

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